Neben den genannten personenbezogenen Sanktionen (= Empfängerprüfung) wurden außerdem Restriktionen zur Kontrolle des Empfängerlandes, der Endverwendung und Beschaffenheit der Güter erlassen.
Länderkontrolle
Innerhalb Europas wird zwischen den folgenden Embargoarten unterschieden:
[Totalembargo]
[Teilembargo]
[Waffenembargo]
[Embargoland] Art. 4 der EG Dual-Use Verordnung (EG VO 428/2009)
In Deutschland gibt es zusätzlich die [Länderliste K].
Güter- und Verwendungskontrolle
In den Anhängen I und IV der [EG-Dual Use Verordnung] sind solche Güter gelistet, die grundsätzlich bei einer Ausfuhr oder Verbringung einer Genehmigung durch das BAFA bedürfen. Des Weiteren hat die [Anti-Folter-Verordnung] internationale Gültigkeit. Zusätzlich gibt es diverse Waren, Technologien und Software, die laut [Außenwirtschaftsverordnung] (AWV) nationalen Restriktionen unterliegen. Solche sind in der AWV Anhang I, Abschnitt A [Kriegswaffenkontrollgesetz] und Anhang I, Abschnitt C (Dual-Use Güter der EU + 900er Nummern) gelistet. Nach dem deutschen Außenwirtschaftsrecht kann auch technische Unterstützung genehmigungspflichtig sein. |