EU-Sanktionsverordnungen und -beschlüsse
Auf Grundlage von UN-Resolutionen hat die Europäische Union restriktive Maßnahmen im Kampf gegen die Finanzierung des Terrorismus erlassen. Davon betroffen sind in den Verordnungen genannte Personen, Firmen, Gruppen und Organisationen. Diesen dürfen weder direkt noch indirekt finanzielle Vermögenswerte oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, außerdem wurde über das Einfrieren ihrer Gelder bestimmt.
US-Sanktionslisten
Ein folgenschwerer Trugschluss ist die Annahme, dass ein Konzern ohne Standort in den USA von deren Sanktionslisten nicht betroffen sei. Produkte oder Teile amerikanischen Ursprungs reichen, unabhängig vom Wert aus, um bei Lieferungen auch die US-amerikanischen Sanktionslisten in die Prüfung einbeziehen zu müssen.
Personenbezogene Sanktionslisten, die aktuell in unserem Content enthalten sind:
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